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Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern

erstellt am: 11.09.2017 | Kategorie(n): Allgemein

Die Zahl der Arbeitnehmer, die einen Ne­benjob neben dem Haupt­be­ruf ausüben, steigt zusehends. Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den möglichen Problemen und helfen im Konfliktfall.

Be­schäf­ti­gungs­sta­tis­tik der Bun­des­agen­tur: immer mehr Nebenjobs

Die Bundesagentur für Ar­beit hat im Sommer 2017 die Statistik für das abgelaufene Jahr 2016 zu den Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland vorgelegt. Aus dieser geht her­vor, dass rund 2,7 Mil­lio­nen Arbeitnehmer eine ge­ring­fü­gi­ge Be­schäf­ti­gung neben ihrem Hauptberuf ausübten. En­zo We­ber hat als Wissenschaftler am IAB (In­sti­tut für Ar­beits­markt/Be­rufs­for­schung) die entsprechende Untersuchung geleitet. Er begründet den Zuwachs an Nebenjobbern mit den Hartz-Re­for­men der frühen 2000er Jahre. Demnach habe sich die Zahl der Nebenjobber zwischen 2003 und 2016 mehr als ver­dop­pelt. Auch kurzfristig sei der Trend erkennbar, so We­ber. 2015 hatten nur 2,5 Mil­lio­nen Ar­beit­neh­mer einen Ne­ben­job. Die Menschen in Fürth und anderswo haben hauptsächlich fi­nan­zi­el­le Motive, doch auch die ge­rin­gen Ab­ga­ben für Nebenjobs, die im Zuge der Hartz-Reformen gesetzlich verankert wurden, sind laut wissenschaftlichen Untersuchungen sehr ver­lo­ckend. Das erschließt sich nicht auf den ersten Blick, denn die Materie ist sehr komplex und führt häufig zu Konflikten im Arbeitsrecht. Dennoch verstehen die Arbeitnehmer sehr gut, wie viel vom Bruttoeinkommen bei einem Nebenjob netto übrig bleibt, so Weber.

Welche Probleme sehen Anwälte bei Ne­bentätig­kei­ten?

Das Hauptproblem im Arbeitsrecht ist die Frage, inwieweit die Nebentätigkeit erlaubt ist. Die Rechtslage ist eindeutig: Der Arbeitgeber muss sie ausdrücklich verbieten, ansonsten duldet er sie auch ohne ausdrückliche Genehmigung stillschweigend. Ar­beit­neh­mer können in ihrer Frei­zeit grundsätz­lich unternehmen, was sie möchten – auch gegen Bezahlung.

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