Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern
erstellt am: 11.09.2017 | Kategorie(n): Allgemein
Die Zahl der Arbeitnehmer, die einen Nebenjob neben dem Hauptberuf ausüben, steigt zusehends. Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den möglichen Problemen und helfen im Konfliktfall.
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur: immer mehr Nebenjobs
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Sommer 2017 die Statistik für das abgelaufene Jahr 2016 zu den Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland vorgelegt. Aus dieser geht hervor, dass rund 2,7 Millionen Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung neben ihrem Hauptberuf ausübten. Enzo Weber hat als Wissenschaftler am IAB (Institut für Arbeitsmarkt/Berufsforschung) die entsprechende Untersuchung geleitet. Er begründet den Zuwachs an Nebenjobbern mit den Hartz-Reformen der frühen 2000er Jahre. Demnach habe sich die Zahl der Nebenjobber zwischen 2003 und 2016 mehr als verdoppelt. Auch kurzfristig sei der Trend erkennbar, so Weber. 2015 hatten nur 2,5 Millionen Arbeitnehmer einen Nebenjob. Die Menschen in Fürth und anderswo haben hauptsächlich finanzielle Motive, doch auch die geringen Abgaben für Nebenjobs, die im Zuge der Hartz-Reformen gesetzlich verankert wurden, sind laut wissenschaftlichen Untersuchungen sehr verlockend. Das erschließt sich nicht auf den ersten Blick, denn die Materie ist sehr komplex und führt häufig zu Konflikten im Arbeitsrecht. Dennoch verstehen die Arbeitnehmer sehr gut, wie viel vom Bruttoeinkommen bei einem Nebenjob netto übrig bleibt, so Weber.
Welche Probleme sehen Anwälte bei Nebentätigkeiten?
Das Hauptproblem im Arbeitsrecht ist die Frage, inwieweit die Nebentätigkeit erlaubt ist. Die Rechtslage ist eindeutig: Der Arbeitgeber muss sie ausdrücklich verbieten, ansonsten duldet er sie auch ohne ausdrückliche Genehmigung stillschweigend. Arbeitnehmer können in ihrer Freizeit grundsätzlich unternehmen, was sie möchten – auch gegen Bezahlung.
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